Verein

Aus CB-Lab Wiki

Lab-Rat

Der Verein wird durch den Lab-Rat (Vorstand) geleitet. Dieser besteht mindestens aus den beiden Co-Präsident*innen-Positionen, der Kassier-Person sowie der Schriftführungs-Position. Der Lab-Rat vertritt den Verein kollektiv mindestens zu zweit. Der Lab-Rat erledigt alle Geschäfte, die nicht einem anderen Organ des Vereins zugeordnet wurden, insbesondere die Aufnahme und den Ausschluss von Laborantix und das Erstellen des jährlichen Lab-Berichts (Jahresbericht).

Mitglieder:innnen

Jede Person, die Laborantix ist wird dadurch Mitglied im Verein CB Lab. Aus dem Verein kann jederzeit ausgetreten werden.

Mitglieder:innenbeitrag

Mitglieder:innen des Vereins haben sich an der Laborantixversammlung vom 4. Mai 2023 zu folgender Regelung entschieden:

  • Der Mitglieder:innenbeitrag beträgt zwischen 0.5% und 1% des jährlichen Erwerbseinkommens.
  • Der Mitglieder:innenbeitrag wird auf Vertrauensbasis eingezahlt. Es gibt 2 Termine im Jahr, zu denen der Beitrag halbjährlich bezahlt wird.
  • Zu diesen zwei Terminen ist eine Rückmeldung der LaborantiX erwünscht. Entweder in Form eines Zahlungseingangs oder, sollten keine Mittel zur Verfügung stehen, in Form einer kleinen Meldung an den/die Kassier.

Der Mitglieder:innenbeitrag soll keine finanzielle Hürde darstellen. Wir wünschen uns explizit, dass auch Menschen, die den Mitglieder:innenbeitrag nicht stemmen können, am Lab teilnehmen können. Ansprechsperson bezüglich Mitglieder:innenbeitrag ist immer der/die Kassier.

Statuten Verein CB-Lab

Art. 1 Name des Vereins:

Der Verein CB-Lab ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.


Art. 2 Sitz des Vereins:

Clubbüro, CB-Lab, IG Rote Fabrik, Seestrasse 395, 8038 Zürich


Art. 3 Zweck:

Der Verein CB-Lab bezweckt den Betrieb, den Wissenstransfer und das Community-Building gemäss dem Code of Lab (CoL) zu gewährleisten. Ausserdem ist der Verein CB-Lab für Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Drittmittel-Beschaffung zur Weiterentwicklung des CB-Labs verantwortlich. Die Ziele und Werte des Verein CB-Lab werden im CoL definiert.


Art 4 Mitglieder:

Die Mitglieder des CB-Lab heissen Laborantix. Jede natürliche Person, die den Vereinszweck unterstützt und dem CoL zustimmt, kann Mitglied des Vereins CB-Lab (und somit Laborantix) werden.

Die Laborantix werden vom Lab-Rat auf Grund einer Anmeldung (schriftlich oder mündlich bei der Lab-Koordinationsperson) aufgenommen.

Laborantix können vom Lab-Rat auf Grund des Nicht-Einhaltens des CoL ausgeschlossen werden.


Art. 5 Mittel:

Der Verein CB-Lab erhält per Rahmenvertrag von der IG Rote Fabrik über das CLUBBÜRO (Eigentümerin des Raumes und seiner Infrastruktur Stand 31. März 2023) den Zugang zum Raum (Raum 203 im EG des Traktes A der Roten Fabrik) und seiner Infrastruktur (Stand Februar 2023). Ausserdem stellt das Clubbüro eine Person für die CB-Lab Koordination (Festanstellung, 20% Stellenprozent).

Weitere Mittel des Vereins sind die Jahresbeiträge der Laborantix und Zuwendungen von Dritten.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.


Art 6 Vereinsstruktur:

Der Verein wird durch den Lab-Rat (Vorstand) geleitet. Dieser besteht mindestens aus den beiden Co-Präsident*innen-Positionen, der Kassier-Person sowie der Schriftführungs-Position. Der Lab-Rat konstituiert sich selber. Der Lab-Rat vertritt den Verein kollektiv mindestens zu zweit. Der Lab-Rat erledigt alle Geschäfte, die nicht einem anderen Organ des Vereins zugeordnet wurden, insbesondere die Aufnahme und den Ausschluss von Laborantix und das Erstellen des jährlichen Lab-Berichts (Jahresbericht).

Die Person für die CB-Lab Koordination wird nicht von der Laborantix-Versammlung gewählt, hat aber ebenfalls Einsitz im Lab-Rat mit Mitsprache- aber ohne Stimmrecht.

Die Laborantix-Versammlung tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Ihre Aufgaben sind:

  • Wahl des Lab-Rats (ausser der Person für die CB-Lab Koordination)
  • Entlastung des Lab-Rats
  • Festlegung des Laborantix-Beitrags
  • Änderung der Statuten und Ergänzung der CoL
  • Einbringen und Besprechen von Traktanden (neue Kollektiv-Projekte, Anschaffung neuer Infrastruktur, etc.)
  • Die Erarbeitung der Slot-Planning-Struktur für das kommende halbe Jahr bis zur nächsten Laborantix-Versammlung anhand von Nutzungsvorhaben und Bedürfnissen der Community.
  • Evaluation und Weiterentwicklung der Aktivitäten im CB-Lab (Slot-Plan, Wissenstransfer-, Community-Building-Angebote, Wartungs-Sessions, etc.) insbesondere auch Anhand der Resultate der jährlichen Laborantix-Umfrage.
  • Abnahme des Lab-Berichts

Die Entscheide der Laborantix-Versammlung werden mit absolutem Mehr der anwesenden Laborantix gefällt. Jede an der Laborantix-Versammlung anwesende Laborantix hat eine Stimme.


Art. 9 Vereinsauflösung:

Bei Auflösung geht das Vermögen des Vereins CB-Lab an einen dem Vereinszweck nahen und die Werte des CoL lebendes Projekt. Der Lab-Rat bestimmt die zu begünstigende juristische oder natürliche Person.