CB-Lab & IGRF

Aus CB-Lab Wiki

Rahmenvertrag

zwischen dem Clubbüro der IG Rote Fabrik und dem Verein CB-Lab


Präambel

Der Verein CB-Lab nutzt und wartet den Raum 203 (Trakt A, EG) welcher als kollektiv zu nutzendes Musik-Studio für elektronische und elektroakustische Musikproduktion und Wissenstransfer eingerichtet wurde .

Der Verein IG Rote Fabrik (im Weiteren „IGRF“ genannt) betreibt ein Zentrum für Kultur, Bildung, soziale Aufgaben und Freizeit auf dem Gelände der Roten Fabrik in Zürich. Das Clubbüro der IGRF.

Auf Basis dieses Rahmenvertrages wird die Zusammenarbeit des Clubbüro der IGRF mit dem Verein CB-Lab geregelt. Der Rahmenvertrag beschreibt die vom Verein CB-Lab zu erbringenden Leistungen und die dafür vom Clubbüro zur Verfügung gestellten Ressourcen.


1 - Gegenstand des Rahmenvertrags

Vertragsgegenstand ist die Nutzung des CB-Lab durch den Verein CB-Lab. Dazu gehören Raumnutzung,Nutzung von Infrastruktur (Innenarchitektur, technische Geräte, digitale Tools - Stand Ende März 2023) und die Finanzierung der Lab-Koordinationsstelle (20%) , welche durch einen Anstellungsvertrag mit dem Clubbüro der IGRF gesichert wird.


2 - Vertragsbestandteile

Als integrierende Vertragsbestandteile gelten folgende Reglemente und Vereinbarungen:

  • Leistungsvereinbarung mit dem Präsidialdepartement der Stadt Zürich vom 21.08.2014
  • Vereinsstatuten der IGRF vom 26.06.2017
  • Sponsorenrichtlinien vom. 28.4.2015
  • Finanzreglement vom 6.4.2017
  • Hausordnung vom Oktober 2014 (redigiert im Januar 2018)
  • Code of Lab vom 4.3.2023
  • Vereinsstatuten Verein CB-Lab vom 4.3.2023


3 - Gegenseitige Leistungen

Der Verein CB-Lab erbringt jährlich folgende Leistungen:

  • Nutzt und wartet das CB-Lab gemäss dem Code of Lab.
  • Gewährt der vom Clubbüro der IGRF angestellten Koordinationsperson Einsitz (ohne Stimmrecht) im Lab-Rat.
  • Gibt bis zum 31. Januar einen Jahresbericht (Lab-Bericht) in Form einer Evaluation der Einhaltung des Code of Lab, einer Beschreibung der Laborantix (Zuwachs, Abgang, Diversität) und einer Liste der im CB-Lab kreierten Werke und Veranstaltungen (Wissenstransfer, Residencies, Jams und offene Lab-Momente) ab.


Das Clubbüro der IGRF erbringt gegenüber dem Verein CB-Lab jährlich folgende Leistungen:

  • Überlässt dem Verein CB-Lab das CB-Lab (Raum & Infrastruktur Stand 31.03.2023) zur Nutzung und Wartung.
  • Verlängert bei fristgerechter Eingabe den Rahmenvertrag um ein Jahr.
  • Finanziert die Koordinationsstelle für das CB-Lab.
  • Kommuniziert die Aktivitäten des Vereins CB-Lab gegen Aussen.


4 - Kündigung des Rahmenvertrags

Es besteht dieser Rahmenvertrag mit einer gegenseitigen Kündigungsfrist von 6 Monaten per Ende jedes Monats.

Von Seiten des Vereins CB-Lab ist der Lab-Rat für die Kündigung des Rahmenvertrages zuständig.